REACH macht Ernst!

REACH macht Ernst!

Dr. Rudi Eder

 

Am 1. Juni begann die Phase der Vorregistrierung innerhalb der neuen EU-Chemikalienrichtlinie REACH. Spätestens jetzt muss jedem klar sein, dass dies praktisch jedes produzierende Unternehmen und daneben viele andere betrifft.

 

Was bedeutet REACH für das Unternehmen?


Unternehmen des produzierenden Gewerbes müssen keine Hersteller sein, um von REACH betroffen zu werden. Es reicht aus, dass man Produkte herstellt oder verarbeitet, die mit chemischen Stoffen kombiniert sind, z.B. Tinte in Patronen oder Weichmacher in Plastikprodukten. Es können Hilfsstoffe in der Metall- oder Elektrobranche sein wie Kühlschmierstoffe oder Galvanikchemikalien. Im Dienstleistungsgewerbe können es Reinigungsmittel sein. Aufpassen sollte man auch bei Abfallstoffen, sofern diese wieder verwendet werden.
Zur Beruhigung: Dies alles gilt nur für Mengen über 1 Tonne pro Jahr pro Unternehmen.

 

Wer muss registrieren?


Registrieren müssen nur die Hersteller und Importeure von chemischen Stoffen. Die Hersteller sind meist größere Unternehmen. Diese müssen laut REACH ihre Altstoffe, d. h. Produkte, die bereits vor 1981 im Handel waren, untersuchen und bei der zuständigen Stelle in Helsinki registrieren - allerdings gegen sehr hohe Kosten. Dazu ist es die Voraussetzung, jetzt die so genannte Vorregistrierung durchzuführen.
Registrieren muss allerdings auch, wer (chemische) Stoffe oder Zubereitungen aus verschiedenen Stoffen in die EU importiert, z.B. aus China oder der Schweiz. Auch dann noch, wenn diese Stoffe in der EU verfügbar sind. Zudem sind Unternehmen auch dadurch betroffen, dass sie Stoffe oder Zubereitungen als so genannte nachgeschaltete Anwender beziehen, in Komponenten einbringen und diese an ihre Kunden weiterliefern.
Auch wenn das Unternehmen weder Hersteller noch Importeur ist, kann es durch REACH betroffen werden: Lieferanten benötigen Auskunft über die Anwendung eines gelieferten Stoffes, sonst können diese nicht registriert werden (übrigens gibt es auch für den Fall des Betriebsgeheimnisses eine Lösung). Andererseits will ein Unternehmen sicher sein, dass der Lieferant auch in Zukunft liefern kann. Manche Lieferanten werden wegen der hohen Kosten Produktion oder Import einstellen, wie es z.B. im Arzneimittelmarkt geschehen ist. Kunden sollten rechtzeitig informiert werden, dass für sie die Versorgung auch in Zukunft sichergestellt ist.

 

Wie sollte man nun vorgehen?


Zuerst das Unternehmen nach chemischen Stoffen und Zubereitungen hin durchforsten und diese auflisten. Dann sollte man diese Stoffe im Rahmen von REACH beurteilen. Als Einstieg könnte dabei ein Telefonat mit einem Fachmann nützlich sein. Und dann Maßnahmen Richtung Lieferanten, Kunden oder Behörde ergreifen.
Wie stark das Unternehmen auch betroffen ist, folgende Zielsetzungen müssen immer klar sein:
Sicherstellen, dass eingekaufte Stoffe auch in Zukunft verfügbar sind
Sicherstellen, dass Ihre Anwendung registriert ist
Den Kunden über die Lieferzuverlässigkeit informieren
Vermeiden, dass man selbst registrieren muss
Kritische bzw. nicht geklärte Stoffe zur Sicherheit selbst vorregistrieren
Vorregistrieren ist noch bis zum 31. Dezember 2008 möglich. Dabei fallen keine Kosten für Untersuchungen oder die Registrierung an. Die eigentliche Registrierung muss dann abhängig von den Mengen (und z. T. vom Gefahrenpotential) bis Ende 1010, 2013 bzw. 2018 erfolgen. Dazu sind dann Recherchen und Untersuchungen nötig, die nur von Chemikern und Toxikologen durchgeführt werden können. Für das Unternehmen sollte damit die Zeit ausreichen, um bei Bedarf maßgeschneiderte Lösungen zu finden.

 

Wann sollte man die Vorregistrierung erwägen?


Die Devise von REACH lautet: No data – no market. Auf Deutsch bedeutet dies: Wer produzierte oder importierte Stoffe nicht vorregistriert, muss seine damit verbundenen Produkte vom Markt nehmen. Man kann ebenfalls lesen: Wenn der Lieferant produzierte oder importierte Stoffe nicht vorregistriert, muss der Kunde seine damit verbundenen Produkte vom Markt nehmen.

 

Informationen


Eine Kurzübersicht bietet die IHK Südlicher Oberrhein, die über einen Internet-Link verfügbar ist: http://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/docs/view/gbu_vo_reach_vorreg_05_2008.pdf

 

Zusammenfassung


Jedes Unternehmen sollte sich noch vor Jahresende im Klaren sein, inwieweit es von REACH betroffen ist. Das Ziel muss sein:


Den Markt sichern! REACH IT!


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