Der Überwachungsplan für die 3.Handelsperiode des EU- Emissionshandels ab 2013
A. Grundlagen des Überwachungsplans
1. Verordnung der EU No. …../….. vom ………..
2. Monitoringverordnung (MVO)
(mit der Veröffentlichung wird im Mai 2012 gerechnet)
3. Monitoring- Verordnung: Was ist neu ab 2013?
DEHSt, 12.März 2012
B. Termine
1. Inkrafttreten der MonitoringVerordnung (MVO) Mai 2012
2. Fertigstellung des Online- Formulars im FMS des Bundesumweltamtes Mai 2012
3. Letztmöglicher Abgabetermin für den Überwachungsplan 31.Juli 2012
C. Änderungen gegenüber dem Monitoringkonzepten der ersten beiden Handelsperioden
1. Die Überwachungspläne werden von der DEHSt direkt geprüft und genehmigt (die Bundesländer sind raus aus dem Verfahren)
2. Der Überwachungsplan wird im FMS des Bundesumweltamtes erstellt
3. Die Angaben zu den einzelnen Stoffströmen werden detaillierter und konkreter erfolgen müssen als bisher
4. Die Angaben zur (Mess-)Genauigkeit der einzelnen Werte der Stoffströme werden deutlich genauer gefasst und „Kontrollrisiken" qualifiziert werden müssen
5. Es werden konkrete Verbesserungsschritte zu Erhöhung der Datenqualität definiert, begründet und terminiert werden müssen.
6. Es müssen Verfahrensanweisungen für die Vorgehensweise bei der Erfassung der Daten zu den Stoffströmen erstellt werden.
Ansprechpartner:
Stephan Maschman
E-mail: maschmann@opticonsult.com

